Förderung

Zuschüsse für Jugendorganisationen

Zuschüsse für Jugendorgas

Zuschüsse des Stadtjugendplans Freiburg
Der Stadtjugendring Freiburg vergibt im Auftrag der Stadt Freiburg Zuschüsse an Jugendorganisationen, welche die Richtlinien für die Vergabe erfüllen.

Um ein Formular digital ausfüllen zu können, ladet es herunter und stellt sicher, dass in den Voreinstellungen des PDF Readers der geschützte Modus beim Start deaktiviert ist (Adobe Reader: Bearbeiten: Vorseinstellungen: Sicherheit (erweitert)).

Die gedruckten Richtlinien mit den aktuellen Zuschuss-Sätzen sowie Teilnehmer*innenlisten können auch beim Stadtjugendring Freiburg angefordert oder abgeholt werden.

Stadtjugendring Freiburg e.V.
Feldbergstr. 3
79115 Freiburg
zuschuss@stadtjugendring-freiburg.de
Tel.: 0761 31966500

Ines Ploskal

Ines Ploskal

Zuschussbearbeitung

Leitfaden zur Antragsstellung

Wie füllt man einen Zuschussantrag aus?

Die Grundvoraussetzungen und eine ausführliche Anleitung findet ihr unter den einzelnen Rubriken:

Andere Zuschüsse & Unterstützung

Zuschüsse auf Landesebene
Das Jugendarbeitsnetz Baden-Württemberg gibt einen Überblick über verschiedene Fördermöglichkeiten für Jugendbildungsarbeit.

Landesjugendplanförderung
In Baden-Württemberg werden landesweit außerschulische Bildung und Jugenderholung in der Kinder und Jugendarbeit finanziell v.a. aus Mitteln des Landesjugendplans gefördert.

Zuschüsse auf Bundesebene
Die Richtlinien und Antragsformulare des Kinder- und Jugendplans auf Bundesebene können hier heruntergeladen werden:

Zuschüsse auf EU-Ebene
Projekte im Rahmen internationaler Jugendarbeit können ebenfalls gefördert werden. Informationen erhaltet ihr bei Jugend für Europa.

Engagement Wegweiser Freiburg
Dieser Wegweiser unterstützt dich dabei, die richtigen Anlaufstellen und Angebote für deine Initiative in Freiburg zu finden.

Freiburger jugned:fonds:)

Jugendfonds Freiburg - Geld für deine Projekte

Zweck des Jugendfonds
Der Jugendfonds stellt ein Grundkapital bereit, aus dessen Zinserlös Projekte von und für Jugendliche aus Freiburg gefördert bzw. realisiert werden können. Der Fonds soll Jugendliche unterstützen, eigene und neue Ideen leichter umsetzen zu können. Der Jugendfonds fördert ausgewählte Projekte unabhängig von einer Mitgliedschaft im Stadtjugendring.

Fördergrundsätze

  • Die Zuwendungen des Fonds sind freiwillige Leistungen. Sie werden auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Jugendliche von 14 bis 21 Jahren mit Wohnsitz in Freiburg.
  • Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die von Jugendlichen oder Jugendorganisationen/-verbänden selbständig und ehrenamtlich organisiert werden und noch nicht umgesetzt sind.
  • Mit Mitteln des Fonds können auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden.
  • Auf Anforderung muss bei der Gewährung von Zuwendungen aus dem Fondsvermögen vom Zuwendungsempfänger der Nachweis Zweck entsprechender Verwendung der Mittel erbracht werden. Werden die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet, so sind sie zurückzuzahlen.
  • Die Konzeption des Jugendfonds Freiburg kannst du hier als PDF herunterladen

 

Antrag auf Förderung
Der Antrag besteht aus einer formlosen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan.

Bankverbindung
Stadtjugendring Freiburg e.V. Jugendfonds
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ: 680 501 01
Konto: 101 2924 9
Stichwort: Spende Jugendfonds Freiburg

Mitgliedsorganisation werden

Mitgliedsorga werden

Jugendorganisationen in Freiburg können Mitglied im Stadtjugendring Freiburg e.V. werden, wenn sie regelmäßige Jugendarbeit für 6-27-Jährige anbieten und demokratisch organisiert sind. Die Mitgliedschaft bietet ein starkes Netzwerk, Unterstützung bei Vereinsrecht und Projekten sowie politische Interessenvertretung. Zudem erhalten Mitglieder Zuschüsse für ihre Projekte und haben Stimmrecht in Vollversammlungen. Voraussetzungen sind aktive Mitarbeit, Teilnahme an Vollversammlungen und die Benennung von Delegierten. Der Aufnahmeprozess beginnt mit einem Kennenlerngespräch, gefolgt von der Antragstellung und einer Abstimmung in der Vollversammlung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Euer Zuschussantrag muss spätestens 6 Wochen nach Ende eurer Maßnahme (Freizeit, Projekt, etc.) beim SJR eingegangen sein. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag um weitere sechs Wochen verlängert werden. Solltet ihr die Frist verpasst haben, besteht die Möglichkeit, euren Antrag am Ende des Jahres nochmal einzureichen und anteilig Geld zu erhalten, falls noch Restgeld vorhanden ist.

Für jede Veranstaltung wie Freizeit oder Seminarwochenende kannst du einen eigenen Antrag stellen, es sei denn die Veranstaltungen sind Teil eines Projekts oder einer Sondermaßnahme. Dann stellt ihr für die Sondermaßnahme oder das Projekt einen Antrag.

Etwas falsch auszufüllen oder ein Dokument zu vergessen, passiert uns allen mal. Unsere Zuschussbearbeitung schreibt euch, wenn etwas fehlt oder unklar ist und ihr könnt es korrigieren. Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch jederzeit an zuschuss@stadtjugendring-freiburg.de wenden.

Die Zuschussbeantragung ist komplex und nicht immer ganz leicht zu durchschauen. Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch per Mail an das SJR-Team (info@sjr-fr.de) oder den Vorstand (vorstand@sjr-fr.de) wenden, oder per WhatsApp an unsere Jugendreferentin Lili unter der Nummer

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